KAPITEL 4 Personalmanagement

Referenz

1. Internationaler Vergleich von Entlassungsregelungen

Die OECD vergleicht regelmäßig die Entlassungsregelungen in ihren Mitgliedsstaaten, analysiert diese und erstellt eine Rangliste der Strenge der Kündigungsvorschriften. Bei der Untersuchung im Jahr 2019 lag Japan auf Platz 13 der lockersten Kündigungsvorschriften der 37 OECD-Mitgliedsstaaten. Zu den Ländern mit den lockersten Vorschriften zählten die USA, die Schweiz, Kanada etc., während die Tschechische Republik, Israel und Portugal zu den Ländern mit den strengsten Entlassungsregeln gehörten. Auf der Liste mit den lockeren Kündigungsregeln war Großbritannien auf Platz 6, Deutschland auf Platz 16, Frankreich auf Platz 24 und Schweden auf 27.

Während die vor Gericht anerkannten Kriterien für eine wirksame Entlassung in Japan streng sind, gibt es einfache Verfahren und eine kurze Kündigungsfrist für Entlassungen. Dieses und das Fehlen gesetzlich vorgeschriebener Abfindungszahlungen waren die Gründe dafür, dass Japan im Vergleich zu vielen kontinentaleuropäischen Ländern höher rangiert (oder weniger strengere Vorschriften hat).

  1. *

    Durchgeführt vom Zentralorgan der Wirtschaftsverbände in Japan (Japan Federation of Economic Organizations). Da die Zahlen gerundet wurden, kann die Gesamtzahl von der Summe abweichen.

2. Gewerkschaften

Das Recht der Gewerkschaften, ihren Tätigkeiten nachzugehen, ist in Japan gesetzlich verbrieft. Arbeitgeber dürfen niemanden unter der Bedingung einstellen, dass er keiner Gewerkschaft beitritt, und dürfen niemanden benachteiligen, der Gewerkschaftsmitglied ist. Weiterhin darf ein Unternehmen die Forderung seiner Gewerkschaft auf Tarifverhandlungen nicht ohne triftigen Grund ablehnen.

Nach einer Untersuchung des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt wurde der gewerkschaftliche Organisationsgrad im Juni 2021 auf 16,7 % geschätzt, was eine leichte Abnahme im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Betrachtet man die Gewerkschaften nach ihrer Größe (nur privater Sektor), so lässt sich feststellen, dass in Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten 39,2 % der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind, während dies in Unternehmen mit zwischen 100 und 999 Beschäftigten bei nur 11,1 % der Belegschaft der Fall ist. In Firmen mit weniger als 100 Mitarbeitern sind nur noch 0,8 % von ihnen in der Gewerkschaft.

3. Absicherung der Zeitarbeiter durch das Arbeitsgesetz

Der Begriff „Zeitarbeiter“ beschreibt jemanden, der einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma (also mit einer Agentur, die Arbeitskräfte zeitweilig zur Verfügung stellt) abschließt, auf Anweisung der Agentur bei einer Kundenfirma der Agentur zur Arbeit erscheint (d. h. bei einem Unternehmen, das einen Zeitarbeitsvertrag mit der Agentur abschließt und dann die zeitlich befristete Überlassung der Arbeitskraft akzeptiert) und Arbeiten auf Anweisung der Kundenfirma ausführt.

Arbeitsgesetze wie das Gesetz über Arbeitsnormen, das Gesetz über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und das Gesetz für gleiche Arbeitschancen bei der Anwerbung und Einstellung von Mitarbeitern gelten gleichermaßen auch für Zeitarbeiter. Unternehmen, die eine Vermittlung von Zeitarbeitern akzeptieren, sind für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitsnormen hinsichtlich Arbeitszeiten, Pausen und arbeitsfreier Tage verantwortlich; solche Unternehmen können Zeitarbeiter in dem nach dem Gesetz für Arbeitsnormen zulässigen Rahmen Überstunden machen lassen, soweit sie mit der Agentur, die die Zeitarbeiter vermittelt, einen Arbeitsvertrag zur Überstundenregelung für Arbeitnehmer abschließen. In diesem Fall ist die Arbeitsvermittlungsagentur für die Zahlung der Überstundenzuschläge verantwortlich.

Die Zeitarbeitsfirma hat sich um den bezahlten Jahresurlaub des Zeitarbeiters zu kümmern und der Kundenfirma Ersatzkräfte zu vermitteln, falls dies erforderlich ist, während sich der eigentliche Zeitarbeiter im bezahlten Jahresurlaub befindet. Zudem ist es Aufgabe der Agentur und nicht der Kundenfirma, Verträge für Arbeitsversicherung (Versicherung für Entschädigungen bei Arbeitsunfall und Arbeitsunfähigkeit sowie die Arbeitslosenversicherung) und Sozialversicherung (Arbeitnehmer-Rentenversicherung und Krankenversicherung) für den Zeitarbeiter abzuschließen und die entsprechenden Beiträge zu zahlen.

Wenn eine Kundenfirma die illegale Versorgung mit Zeitarbeitern (Fristüberschreitungen, Scheinverträge, nicht autorisierte Versorgungsleistungen usw.) akzeptiert, wird dies als Begründung eines direkten Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Kundenfirma und den Zeitarbeitern zum Zeitpunkt des Akzeptierens dieser Versorgung mit Zeitarbeitern betrachtet.

4. Beratung mit Fachleuten über Personalmanagement

Arbeits- und Sozialversicherungsberater sind Fachleute für Personalmanagement mit besonderen staatlichen Qualifikationen. Auf Wunsch von Unternehmen führen sie die Lohnbuchhaltung und eine Reihe von Dienstleistungen durch:

  1. a)

    Erledigung von Abläufen im Bereich Arbeits- und Sozialversicherungen sowie andere verwaltungstechnische Arbeiten als Bevollmächtigte von Unternehmen bei der Einstellung von Personal

  2. b)

    Beratungsdienste in Bezug auf Sicherheit und Hygiene sowie Betriebsvereinbarungen (einschließlich der Aufstellung von Arbeitsrichtlinien, Umgestaltung von Lohnstrukturen und Beilegung von Beschäftigungsproblemen)

  3. c)

    Vermittlung in einzelnen Beschäftigungsauseinandersetzungen

  4. d)

    Beratung und Abwicklung von Ansprüchen aus Rentenverträgen

  5. e)

    Sonstige beschäftigungsrelevante Aufgaben

(Die Erbringung der unter a) und c) gefassten Leistungen ist anderen Personen bzw. Firmen als Arbeits- und Sozialversicherungsberatern in Privatpraxis, zugelassenen Unternehmen der Arbeits- und Sozialversicherungsberatung sowie Anwälten gesetzlich verboten.)

Richtlinien in Bezug auf Sozial- und Arbeitsversicherungen bei der Einrichtung eines Unternehmens oder der Einstellung von Personal

Jährliche wiederkehrende Abläufe

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