4.9 Japans Sozialversicherungssystem
Japan verfügt über ein universelles Versicherungssystem, bei dem im Prinzip jeder, der in Japan wohnt, in das öffentliche Kranken- und Rentenversicherungssystem einzuzahlen hat.
4.9.1 Arbeits- und Sozialversicherungssysteme
Japan kennt vier verschiedene Versicherungssysteme, in die Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, einzuzahlen; alle Mitarbeiter, die bestimmte Kriterien erfüllen, sind von dieser Versicherung abgedeckt:
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a)
Versicherung für Entschädigungen bei Arbeitsunfall und Arbeitsunfähigkeit
Diese deckt alle Krankheits- und Verletzungsfälle ab, die sich an der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg zutragen.
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b)
Arbeitslosenversicherung
Diese sorgt durch finanzielle Zuschüsse und Beihilfen für Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, und hilft dabei, eine stabile Beschäftigungslage aufrecht zu erhalten.
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c)
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Diese decken medizinische und pflegerische Aufwendungen, die den Arbeitnehmern entstehen.
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d)
Arbeitnehmer-Rentenversicherung
Diese gewährt Leistungen im Alter sowie bei Tod oder Behinderung.
Im Allgemeinen werden die Versicherung für Entschädigungen bei Arbeitsunfall und Arbeitsunfähigkeit sowie die Arbeitslosenversicherung zusammen als „Arbeitsversicherung” bezeichnet, während Kranken-, Pflege- und Arbeitnehmer-Rentenversicherung zusammen genommen als „Sozialversicherung” bezeichnet werden.
Ein Unternehmen muss diesen Versicherungssystemen bei der Gründung bzw. Einstellung von Angestellten/Arbeitern beitreten, indem entsprechende Arbeits- und Sozialversicherungsmeldeformulare an die zuständigen Behörden geschickt werden. Das Unternehmen zahlt in der Regel Versicherungsprämien durch Abzug eines Teils der von Angestellten/Beschäftigten zu zahlenden Prämien von ihren Löhnen und zahlt diese zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die zuständigen Stellen.
Außerdem müssen seit April 2020 Kapitalgesellschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Investmentgesellschaften und Zweckgesellschaften mit einem Stammkapital oder Eigenkapital von mehr als 100 Millionen Yen die Verfahren zur Sozial- und Arbeitsversicherung grundsätzlich elektronisch einreichen.
4.9.2 Versicherung für Entschädigungen bei Arbeitsunfall und Arbeitsunfähigkeit
Anmeldung | Als Regel gilt, dass diese für alle Arbeitnehmer obligatorisch ist (Pflichtversicherung). Einige Arbeitnehmer, wie z. B. leitende Angestellte von Unternehmen oder gemeinsam lebende Verwandte, sind jedoch möglicherweise ausgenommen. Vorgesetzte kleiner und mittlerer Unternehmen (Representative Directors usw.) können auf Antrag in die Deckung einbezogen werden. |
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Leistung | Leistungen werden bei Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Tod in Folge eines Unfalls während der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit gezahlt. |
Prämie |
Die Prämien werden in der Regel als bestimmter Prozentanteil des Bruttolohns jedes Arbeitnehmers berechnet. Die Höhe der Prämien hängt von der Art der am Arbeitsplatz ausgeübten Tätigkeit ab; der Höchstsatz beträgt 8,8 % (für Metall-/Nichtmetall- und Kohleindustrien) und der Mindestsatz 0,25 % (Finanzen, Versicherungen, Telekommunikation und Rundfunk, überarbeitet im April 2024). Der Arbeitgeber trägt die gesamten Prämienkosten. Die genannte Prämie erhöht sich um 0,002 %, um Zuschüsse für asbestbedingte Erkrankungen zu finanzieren. |
Meldung | Meldungen sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum, an dem die Teilnahme am Versicherungsprogramm eingerichtet wurde, an die örtliche Inspektionsstelle für Beschäftigungssicherheit vorzunehmen. |
4.9.3 Arbeitslosenversicherung
Anmeldung | Im Prinzip gilt diese für alle Arbeitnehmer. Um jedoch für die Arbeitslosenversicherung in Frage zu kommen, darf die Arbeitszeit 20 Wochenstunden nicht unterschreiten, und sie müssen erwarten, für länger als 31 Tage beschäftigt zu werden. Mitarbeiter, die von einem Unternehmenssitz in Übersee nach Japan entsandt wurden und im Ausland einem der hiesigen Arbeitslosenversicherung vergleichbaren System angehören, sind von dieser Versicherung ausgenommen. |
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Leistung | Leistungen werden für einen vorher festgelegten Zeitraum gezahlt, wenn der versicherte Arbeitnehmer seine Tätigkeit beendet; die Höhe der Leistungen bestimmt sich nach dem Grund für die Beendigung der Tätigkeit, der Beschäftigungsdauer, Alter des Versicherten usw. Es gibt zudem eine Reihe von Leistungen, die den Zweck haben, eine stabile Beschäftigungslage aufrecht zu erhalten. |
Prämie | Die Prämien werden als bestimmter Prozentanteil des Bruttolohns jedes Arbeitnehmers berechnet. Aktuell beträgt der Satz der Versicherungsprämie 1,55 % (der Arbeitgeber zahlt 0,95 % und der Arbeitnehmer 0,6 %), wobei einige Tätigkeitsbereiche ausgenommen sind (geändert im April 2024). |
Meldung | Meldungen sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum, an dem die Teilnahme am Versicherungsprogramm eingerichtet wurde, an die Behörde für Beschäftigungssicherheit vorzunehmen. |
4.9.4 Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Anmeldung: Zutreffende Firmenarten |
Alle rechtsfähigen Gesellschaften und unter die beschriebenen Geschäftsarten fallende Repräsentanzbüros mit fünf oder mehr festen Mitarbeitern sind verpflichtet, in diese Versicherung einzuzahlen. Zweigniederlassungen und Verkaufsbüros von Überseeunternehmen werden als rechtsfähige Gesellschaften, und Repräsentanzbüros als Einzelunternehmungen betrachtet. |
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Anmeldung: Versicherungsnehmer |
In der Regel sind alle Mitarbeiter der angeführten zutreffenden Firmenarten abgesichert. Teilzeitkräfte sind versichert, soweit ihre vorgeschriebene Arbeitszeit nicht unter 75 % der Vollzeitkräfte liegt.1) Arbeitnehmer, die von einer Unternehmenszentrale in Übersee in Japan eingesetzt werden, sind versichert, ebenso die Repräsentanten rechtsfähiger Gesellschaften. Allerdings werden aus den USA, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, der Tschechischen Republik, der Schweiz, Ungarn und Luxemburg nach Japan entsandte Personen, die in diesen Ländern krankenversichert sind, in Japan davon befreit. |
Anmeldung: Familienangehörige |
Die nächsten Angehörigen, Ehegatten, Kinder, Enkel und Geschwister von Versicherten, deren Lebensunterhalt zum Großteil vom Versicherten bestritten wird, haben Anspruch auf Versicherungsleistungen. |
Anmeldung: Pflegeversicherung |
Diese gilt nur für Personen, die älter als 40 Jahre sind. |
Leistung: Krankheitskosten |
70 % der Kosten, die für medizinische Behandlungen in von der Versicherung ausgewiesenen medizinischen Einrichtungen (es sind dies medizinische Institute, deren Eignung für medizinische Versicherungszwecke festgestellt wurde; fast alle medizinischen Einrichtungen in Japan sind als solche ausgewiesen) sind von der Versicherung abgedeckt, während der Versicherte die restlichen 30 % zu tragen hat. Dies gilt auch für zahnmedizinische Kosten. |
Leistung: Aufwendungen in Übersee |
Entstehen einem Versicherten Krankheitskosten in einer medizinischen Einrichtung, während er sich im Ausland befindet oder dort auf Reisen ist, kann er nach der Rückkehr nach Japan einen Erstattungsantrag stellen. Der Betrag der in Übersee entstandenen Krankheitskosten wird in vergleichbare japanische Krankheitskosten konvertiert, und 70 % dieses Betrags werden erstattet. Es soll darauf hingewiesen werden, dass dies auch für Ausländer gilt, die in diesem System versichert sind und die eine medizinische Behandlung in ihrem eigenen Land oder anderen Ländern außerhalb Japans in Anspruch nehmen. |
Leistung: Überhöhte Krankheitskosten |
Übersteigt der Betrag der Krankheitskosten (z. B. der Anteil der vom Versicherten zu zahlenden Krankheitskosten), die ein Versicherter einer einzelnen medizinischen Einrichtung innerhalb eines Kalendermonats zahlt, eine bestimmte Höhe, wird der über den Grenzbetrag hinaus gehende Betrag dem Versicherten als „überhöhte Krankheitskosten” erstattet. |
Beitrag |
Die allgemeinen Versicherungsprämien für die Krankenversicherung der Japan Health Insurance Association liegen (in Tokyo4) für 39-jährige und jünger) bei 10,00 % des normalen durchschnittlichen Monatslohns2) des Versicherten (maximal 1,39 Mio. Yen) plus normale Zulagen3) (maximal 5,73 Millionen Yen pro Jahr). Für Personen von 40 Jahren oder älter ist die Prämie 11,82 %. In jedem Fall teilen sich der Versicherte und der Arbeitgeber die Prämien zu gleichen Teilen (geändert im März 2023). Im Falle einer gewerkschaftlichen Krankenversicherung5) wird der verwaltenden Gewerkschaft ein bestimmter Rückstandsbetrag für die Festlegung von Versicherungsprämien eingeräumt. |
Meldung | Meldungen sind innerhalb von fünf Tagen nach dem Datum, an dem die Teilnahme am Versicherungsprogramm eingerichtet wurde, an das örtliche Pensionsamt bzw. die Krankenversicherungsstelle der Gewerkschaft vorzunehmen. |
Anmeldung | Personen, die keinen Anspruch auf eine Krankenversicherungsdeckung wie oben beschrieben haben, müssen in die nationale Krankenversicherung eintreten, die von der lokalen Verwaltung der Stadt, des Stadtbezirks, des Orts oder des Dorfs betrieben wird. |
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Leistung | Mit wenigen Ausnahmen entsprechen die Leistungen der nationalen Krankenversicherungen praktisch denen der oben beschriebenen Krankenversicherung. |
Prämie | Prämien werden von jeder lokalen Verwaltung innerhalb bestimmter Grenzen festgelegt. |
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Anm.:
In Japan ist jedermann verpflichtet, eine der obigen Formen der öffentlichen Krankenversicherung abzuschließen. Da man daher zwangsläufig über eine Krankenversicherung in Japan verfügt, empfiehlt es sich, falls man bei einer privaten Versicherung in Übersee abgeschlossen hat, sicherzustellen, dass die Deckung dieser privaten Versicherung sich nicht mit der Deckung der öffentlichen Versicherung in Japan überschneidet.
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1)
Teilzeitbeschäftigte, die für ein Unternehmen mit 101 oder mehr Angestellten arbeiten (51 oder mehr ab Oktober 2024), sind ebenfalls versichert, wenn ihre Arbeitszeit mindestens 20 Stunden pro Woche beträgt und sie einen Monatslohn von mindestens 88.000 Yen erhalten. In einem Unternehmen mit 100 oder weniger Beschäftigten werden Teilzeitbeschäftigte, die die gleichen Anforderungen erfüllen, aufgrund der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern (ohne Studenten) versichert.
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2)
Seit September 2009 ist der Prämiensatz für die von der „Japan Health Insurance Association“ verwaltete Krankenversicherung von einem einheitlichen Satz zu einer je nach Präfektur unterschiedlichen Höhe übergegangen.
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3)
„Normaler Monatslohn“ bezieht sich auf den berechneten Betrag, der sich ergibt, wenn man den Bruttolohn sowie sonstige Zahlungen in festgelegte Klassen einordnet.
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4)
„Normale Zulagen“ bezieht sich auf den Betrag der Zulagen, abgerundet auf die nächsten 1.000 Yen.
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5)
„Gewerkschaftliche Krankenversicherung“ bezieht sich auf ein Versicherungssystem, das von einer Gewerkschaft angeboten und von einer Gesellschaft oder einer Gesellschaftsgruppe getragen wird.
4.9.5 Mitarbeiter-Rentenversicherung
Anmeldung: Zutreffende Firmenarten |
Alle rechtsfähigen Gesellschaften unter die beschriebenen Geschäftsarten fallende Repräsentanzbüros mit fünf oder mehr festen Mitarbeitern sind verpflichtet, in diese Versicherung einzuzahlen. Zweigniederlassungen und Verkaufsbüros von Überseeunternehmen werden als rechtsfähige Gesellschaften, und Repräsentanzbüros als Einzelunternehmungen betrachtet. |
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Anmeldung: Versicherungsnehmer |
In der Regel sind alle Mitarbeiter der oben erwähnten Firmenarten versichert (mit Ausnahme solcher, die älter als 70 Jahre sind). Teilzeitkräfte sind versichert, soweit ihre vorgeschriebene Arbeitszeit nicht unter 75 % der Vollzeitkräfte liegt.1) Arbeitnehmer, die von einer Unternehmenszentrale in Übersee in Japan eingesetzt werden, sind versichert, ebenso Präsidenten und Representative Directors rechtsfähiger Gesellschaften. |
Leistung: Alterspension |
Diese wird in der Regel an Personen ausgezahlt, die mindestens 65 Jahre alt sind und insgesamt mindestens 10 Jahre (nicht notwendigerweise aufeinander folgend) Beiträge zur Arbeitnehmer-Rentenversicherung Alterspension eingezahlt haben (oder offiziell von der Zahlung von Prämien befreit wurden). Die Höhe der Leistung wird entsprechend der einbezahlten Versicherungsbeiträge und der Einzahlungsjahre berechnet. |
Leistung: Erwerbsunfähigkeits- rente (EU-Rente) |
Tritt während der Zeit, in der ein Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitnehmer- Rentenversicherungssystems versichert ist, eine Krankheit oder Verletzung auf, die zur Invalidität führt, erhält der Versehrte die übliche Rente bzw. einen Pauschalbetrag. Die Höhe der Leistung wird entsprechend des Grads der Behinderung, der eingezahlten Versicherungsbeiträge und der Einzahlungsjahre berechnet. |
Leistung: Hinterbliebenenrente |
Stirbt ein Versicherter, eine altersrentenberechtigte Person oder eine Person, die eine EU-Rente bezieht, und werden bestimmte Bedingungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung einer Hinterbliebenenrente an die hinterbliebene Familie dieser Person. |
Beitrag: Satz |
Die Versicherungsbeiträge liegen bei 18,3 % des normalen durchschnittlichen Monatslohns des Versicherten (maximal 620.000650.000 Yen) plus normale Zulagen (maximal 1,5 Millionen Yen); der Versicherte und der Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zu gleichen Teilen. |
Beitrag: Sozialversicherungs- abkommen |
Japan unterhält zur Zeit Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, Großbritannien, Südkorea, den USA, Belgien, Frankreich, Kanada, Australien, den Niederlanden, Tschechien, Spanien, Irland, Brasilien, der Schweiz, Ungarn, Indien, Luxemburg, den Philippinen, der Slowakei China, Finnland und Schweden. Wird eine Person aus einem dieser Länder nach Japan entsandt, um dort vorübergehend zu arbeiten, und ist sie unter dem Rentensystem des entsendenden Landes versichert, so ist sie vom Beitritt zum japanischen Rentensystem befreit. Im Bedarfsfall verlangt eine japanische Institution die Vorlage der im Entsendeland ausgestellten Versicherungsnachweises. Die Abkommen mit Italien, Schweden und Finnland sind bereits unterzeichnet, und es laufen entsprechende Regierungsgespräche mit der Türkei und Österreich. Vorgespräche werden auch mit Vietnam, Thailand und Polen geführt. |
Beitrag: Zahlung einer Austrittspauschale |
Wenn ein Ausländer, der mindestens sechs Monate in der Arbeitnehmer-Rentenversicherung versichert war, in sein Land zurückkehrt, ohne die Anwartschaftszeit der öffentlichen Rentensysteme zu erfüllen, kann er eine Austrittspauschale in Höhe des Betrags beantragen, der im Wesentlichen seinen Versicherungszeiten in der Arbeitnehmer-Rentenversicherung entspricht, höchstens jedoch für 36 Monate. |
Meldung | Meldungen sind innerhalb von fünf Tagen nach dem Datum, an dem die Teilnahme am Versicherungsprogramm eingerichtet wurde, an das örtliche Sozialversicherungsbüro vorzunehmen. |
Anmeldung | Jeder im Alter zwischen 20 und 59 Jahren (einschließlich), der in Japan ansässig ist und nicht in die Arbeitnehmer-Rentenversicherung einzahlt, muss am nationalen Rentensystem teilnehmen. Von April 2024 bis März 2025 liegen die Prämien fest bei 16.980 Yen monatlich, und die Teilnehmer am System haben Anspruch auf Altersrente, EU-Rente und Hinterbliebenenrente sowie auf die Zahlung einer Austrittspauschale, vergleichbar mit der im oben angeführten System der Arbeitnehmer-Rentenversicherung. |
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1)
Teilzeitbeschäftigte, die für ein Unternehmen mit mehr als 101 Angestellten arbeiten (50 oder mehr ab Oktober 2024), sind ebenfalls versichert, wenn ihre Arbeitszeit mindestens 20 Stunden pro Woche beträgt und sie einen Monatslohn von mindestens 88.000 Yen erhalten, verbunden mit der Aussicht auf eine dauerhafte Beschäftigung von mindestens einem Jahr. In einem Unternehmen mit 100 oder weniger Beschäftigten werden Teilzeitbeschäftigte, die die gleichen Anforderungen erfüllen, aufgrund der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern (ohne Studenten) versichert.
4.9.6 Arbeits- und Sozialversicherungsschutz der Repräsentanz (Representative Office)
Arbeitsversicherung (Versicherung für Entschädigungen bei Arbeitsunfall und Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosenversicherung): Wenn eine Person, die im Repräsentanzbüro eines ausländischen Unternehmens arbeitet, unter die Kategorie „Arbeiter“ nach dem japanischen Gesetz über Arbeitsnormen (Labor Standards Act) fällt, hat sie Anspruch auf die Arbeitsversicherung. Ob ein Vertreter des Büros unter die Kategorie "Arbeiter" fällt oder nicht, richtet sich nach der konkreten Arbeitssituation. Ist er kein Arbeiter, kommt die Arbeitsversicherung nicht zur Anwendung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es ihm aber möglich, der Versicherung für Entschädigungen bei Arbeitsunfall und Arbeitsunfähigkeit nach einem speziellen System auf eigene Kosten beizutreten.
Sozialversicherung (Arbeitnehmer-Rentenversicherung und Krankenversicherung): Bei einem Repräsentanzbüro mit weniger als fünf Beschäftigten kann zwischen freiwilliger Versicherung mit dem Repräsentanten des Büros als Arbeitgeber (der nicht versichert ist) und freiwilliger Versicherung als Gesellschaft ohne Rechtskapazität (Registrierung) (einschließlich des Repräsentanten) gewählt werden. Hat ein Repräsentanzbüro fünf Beschäftigte oder mehr und fällt unter bestimmte vorgeschriebene Unternehmensarten, ist die Versicherung in der Regel obligatorisch. Grundsätzlich wird ein Repräsentant kein Versicherungsnehmer, da er Arbeitgeber eines Einzelunternehmens ist. Ausnahmsweise kann einem Repräsentanten jedoch die Versicherungsfähigkeit zuerkannt werden, wenn Dokumente vorliegen, die den Status des Repräsentanten als Arbeitnehmer der ausländischen Hauptverwaltung bescheinigen. Die endgültige Entscheidung darüber liegt jedoch bei der zuständigen lokalen Behörde.
4.9.7 Überprüfung der Arbeits- und Sozialversicherungssysteme
Leistung | Versicherung | Deckung |
Prämiensatz (% des Bruttojahreslohns) |
Anmerkungen | |
---|---|---|---|---|---|
Arbeitgeberanteil |
Arbeitnehmer- anteil |
||||
Versicherung für Entschädigungen bei Arbeitsunfall und Arbeitsunfähigkeit |
Leistungen werden gezahlt als Entschädigung für Krankheitskosten, Arbeitsausfall, Erwerbsunfähigkeit oder Tod als Folge der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit. | Alle Unternehmen mit Arbeitnehmern müssen in diese Versicherung einzahlen. | 0,3 % (in den Bereichen Import und Handel sowie Vertrieb) | — | Besondere Abdeckung für Arbeitgeber möglich Prämiensätze je nach Branche unterschiedlich |
Arbeitslosenversicherung | Leistungen werden an Arbeitslose, Arbeitnehmer im Urlaub zur Familienpflege sowie an ältere Menschen gezahlt. | Alle Arbeitnehmer, deren vorgeschriebene Arbeitszeit nicht weniger als 20 Wochenstunden beträgt, müssen in diese Versicherung einzahlen. | 0,95 % | 0,6 % | Personen in ausländischen Arbeitslosenprogrammen sind ausgenommen. |
Kranken- und Pflegeversicherung | Leistungen werden für Krankheits-, Verletzungs- oder Todesfälle, die nicht als Folge der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit eingetreten sind, und für Geburten usw. gezahlt. | Grundsätzlich sind alle Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmen mit fünf oder mehr regulären Mitarbeitern zur Teilnahme an der Versicherung verpflichtet. | 5,00 % (5,91 % falls 40 Jahre oder älter) | 5,00 % (5,91 % falls 40 Jahre oder älter) |
Dieser Prämiensatz gilt nur für die staatliche Krankenversicherung. Maximale monatliche Standardvergütung: 1,39 Mio. Yen |
Mitarbeiter- Rentenversicherung |
Leistungen werden für Alter, Erwerbsunfähigkeit und Tod gezahlt | 9,15 % | 9,15 % | Einmalzahlung für einen Ausländer bei der Rückkehr in sein Heimatland. Maximale monatliche Standardvergütung: 650.000 Yen | |
Beiträge für Kindergeld | Beiträge in ein Sozialfürsorgesystem für Kindergeld unterscheiden sich der Art nach von den Fürsorgeleistungen, die Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber angeboten werden. | 0,36% | — | Maximale monatliche Standardvergütung: 650.000 Yen | |
Insgesamt | 15,76 % (16,67 % falls 40 Jahre oder älter): | 14,75 % (15,66 % falls 40 Jahre oder älter): |
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*
Stand der Prämiensätze: Dezember 2023
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*
Zur Finanzierung von Zuschüssen für asbestbedingte Erkrankungen erhöht sich die Prämienrate der „Versicherung für Entschädigungen bei Arbeitsunfall“ (Workers’ Accident Compensation Insurance) vorläufig um 0,002 %.
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*
Wenn die Vergütung die maximale monatliche Regelvergütung übersteigt, wird die Versicherungsprämie an der maximalen monatlichen Regelvergütung angesetzt.
Land | Vereinbarung in Kraft ab |
Summierung der Deckungs- zeiträume |
Sozialversicherungssysteme, bei denen Doppelanwendungen vermieden werden sollen | |
---|---|---|---|---|
Japan | Partnerland | |||
Deutschland | Februar 2000 | Besteht | Rente | Rente |
Großbritannien | Februar 2001 | Besteht nicht | Rente | Rente |
Südkorea | April 2005 | Besteht nicht | Rente | Rente |
USA | Oktober 2005 | Besteht | Rente, Krankenversicherung | Rente, Krankenversicherung |
Belgien | Januar 2007 | Besteht | Rente, Krankenversicherung | Rente, Krankenversicherung, Arbeiterunfallversicherung, Arbeitslosenversicherung |
Frankreich | Juni 2007 | Besteht | Rente, Krankenversicherung | Rente, Krankenversicherung, Arbeiterunfallversicherung |
Kanada | März 2008 | Besteht | Rente | Rente (außer Quebec) |
Australien | Januar 2009 | Besteht | Rente | Altersrentenversicherung |
Niederlande | März 2009 | Besteht | Rente, Krankenversicherung | Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung |
Tschechien | Juni 2009 | Besteht | Rente, Krankenversicherung | Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung |
Spanien | Dezember 2010 | Besteht | Rente | Rente |
Irland | Dezember 2010 | Besteht | Rente | Rente |
Brasilien | März 2012 | Besteht | Rente | Rente |
Schweiz | März 2012 | Besteht | Rente, Krankenversicherung | Rente, Krankenversicherung |
Ungarn | Januar 2014 | Besteht | Rente, Krankenversicherung | Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung |
Indien | Oktober 1016 | Besteht | Rente | Rente |
Luxemburg | August 2017 | Besteht | Rente, Krankenversicherung | Rente, Krankenversicherung, Unfallversicherung für Arbeiter, Arbeitslosenversicherung |
Philippinen | August 2018 | Besteht | Rente | Rente |
Slowakei | Juli 2019 | Besteht | Rente | Rente, Unfallversicherung für Arbeiter, Arbeitslosenversicherung |
China | September 2019 | Besteht nicht | Rente | Rente |
Finnland | Februar 2022 | Besteht | Rente, Arbeitslosenversicherung | Rente, Arbeitslosenversicherung |
Schweden | Juni 2022 | Besteht | Rente | Rente] |
Italien | In Vorbereitung | Besteht nicht | Rente, Arbeitslosenversicherung | Rente, Arbeitslosenversicherung |
Stand: November 2022
KAPITEL 4 Personalmanagement
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4.1
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4.2
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4.3
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4.4
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4.5
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4.6
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4.7
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4.8
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4.9
- (Referenz)
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