KAPITEL 3 Steuern in Japan

3.5 Steuerabkommen

Um eine Doppelbesteuerung desselben Einkommens zu verhindern, hat Japan mit vielen Ländern Steuerabkommen geschlossen. Sie fördern Investitionen und den wirtschaftlichen Austausch mit diesen Ländern, indem sie für Rechtssicherheit bei der Besteuerung sorgen, die internationale Doppelbesteuerung beseitigen und Steuerhinterziehung bzw. -umgehung verhindern.

Die Bestimmungen der Steuerabkommen haben Vorrang vor denen des nationalen Rechts. Für die Steuerverbindlichkeiten von natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in einem Land, mit dem Japan ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, kann der Ort der Quelle des Einkommens (die Bestimmungen darüber, wo Einkommen erzielt wird, das die Grundlage für die Besteuerung bildet), das nach japanischem Recht als steuerpflichtiges Einkommen gilt (die Bestimmungen darüber, wo Einkommen erzielt wird, das die Grundlage für die Besteuerung bildet), zeitweise von Japan zum Vertragspartner (oder vom Vertragspartner nach Japan) wechseln, um diesen Steuerabkommen zu entsprechen. Für verschiedene Arten von Einkommen gewährt Japan, wo das Einkommen generiert wird, Steuerminderung oder Steuerbefreiung.

Durch diese Maßnahmen kann internationale Doppelbesteuerung zu einem erheblichen Teil vermieden werden.

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