Investitionen in Japan

Geschäftsgründung in Japan Kapitel 2. Visum und Aufenthaltsstatus
2.1 Verfahren bei der Einreise
Jeder ausländische Staatsangehörige, der nach Japan einreisen möchte, muss über einen gültigen Pass verfügen, der grundsätzlich ein Visum entsprechend dem Zweck der Einreise nach Japan enthält, das vorher von einer japanischen Botschaft, einem Konsulat oder einer anderen diplomatischen Vertretung Japans im Ausland (nachfolgend mit „diplomatische Vertretung Japans im Ausland" bezeichnet) ausgestellt wurde. Bei der Einreise nach Japan wird der ausländische Staatsangehörige am Einreiseort (Port of Entry) von einem Grenzbeamten überprüft, von dem er einen Einreisestempel erhält und der über den Aufenthaltsstatus (Status of Residence) sowie die Aufenthaltsdauer entscheidet. (Wie unter Punkt 2.6 und 2.8 dargelegt, gilt diese Visumpflicht jedoch nicht für die Einreise von Bürgern aus Staaten, mit denen Japan wechselseitige Visumfreiheit für Personen mit dem Status „Temporary Visitor" vereinbart hat, oder für die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen mit einer Wiedereinreisegenehmigung).
Kapitel 2:Inhaltsverzeichnis
- 2.1 Verfahren bei der Einreise
- 2.2 Beziehung zwischen Visum und Aufenthaltsstatus
- 2.3 Ablauf von der Beschaffung des „Certificate of Eligibility" bis zum Erhalt des Visums
- 2.4 Die verschiedenen Arbeitsstatus
- 2.5 Visum und Status „Temporary Visitor" (Temporärer Besucher)
- 2.6 Wechselseitige Visumfreiheit für Personen mit dem Status „Temporary Visitor"
- 2.7 Aufenthaltskarte (Residence Card) und Verwaltungssystem für den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger
- 2.8 Wiedereinreisegenehmigung
- 2.9 Familienangehörige, die arbeitende ausländische Staatsangehörige begleiten
- 2.10 Aufenthaltsverlängerung und Änderung des Aufenthaltsstatus
- 2.11 Bevorzugte Einreiseroutinen auf Punktebasis für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte
- 2.12 Förderung der Akzeptanz ausländischer Unternehmen