KAPITEL 2 Visum und Aufenthaltsstatus

2.5 Visum und Status „Temporary Visitor“ (Temporärer Besucher)

Der Status „Temporary Visitor“ deckt die Bereiche Tourismus, Erholung, Sport, Verwandtschaftsbesuche, Exkursionen, Teilnahme an kurzen Kursveranstaltungen oder Meetings, Geschäftsverbindungen und vergleichbare Tätigkeiten, denen während eines vorübergehenden Aufenthalts in Japan nachgegangen wird. Wer den Status einer sich vorübergehend in Japan aufhaltenden Person hat, darf keiner Arbeit nachgehen. Es folgen einige Beispiele für verschiedene Personen, die unter diesen Status fallen würden:

  • Personen, die sich zum Zwecke von Exkursionen und Inspektionen (z. B. Betriebsbesichtigungen und Messebesuche) in Japan aufhalten
  • Personen, die an Seminaren und von Firmen organisierten Briefings teilnehmen
  • Personen, die an Konferenzen und anderen Meetings teilnehmen
  • Personen, die zur Pflege von Geschäftsverbindungen, für Geschäftsverhandlungen, die Unterzeichnung von Verträgen, Kundendienste, für Werbekampagnen oder Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschung oder kurzfristige geschäftliche Aktionen nach Japan geschickt werden

Marktforschung und andere Aktivitäten zur Vorbereitung einer Investition und Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit in Japan werden in der Regel als unter den Status „Temporary Visitor“ fallend betrachtet. Die Aufenthaltsdauer unter diesem Status beträgt in der Regel 90 Tage, 30 Tage und 15 Tage.

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