KAPITEL 1 Eintragung Ihrer Firma

1.4 In den Unternehmenssatzungen enthaltene Informationen

Unternehmenssatzungen umfassen „absolute Einträge“ und „relative Einträge“. „Absolute Einträge“ müssen enthalten sein, damit die Satzung Gültigkeit erhält, „relative Einträge“ haben keine rechtliche Wirkung, solange sie nicht in der Satzung erscheinen.

1.4.1 Einträge in den Satzungen von Kabushiki Kaisha (AG)

  1. a)

    Absolute Vermerke

    Gewerbezweck, Handelsname, Ort des Hauptsitzes, Wert oder Mindestzahl der für die Ausgabe zum Zeitpunkt der Eintragung bewilligten Aktien, Name und Adresse der Gründer

  2. b)

    Wichtige relative Vermerke

    Namen der Personen mit Sacheinlagen, einzubringende Vermögenswerte, Gesamthöhe der Vermögenswerte sowie Art und Zahl der dafür bewilligten Aktien, nach der Gründung der Körperschaft zu übernehmende Vermögenswerte, ihre Gesamthöhe und Name der Transferenten; der Körperschaft durch die Eintragung entstehende Unkosten; Bestellung eines / mehrerer Wirtschaftsprüfer(s); Einrichtung des Verwaltungsrats; Regeln für die Zahlung von Überschussdividenden

1.4.2 Einträge in den Satzungen von Godo-Kaisha

  1. a)

    Absolute Vermerke

    Gewerbezweck, Handelsname, Ort des Hauptsitzes, Gesamtkapital, Name und Adresse aller Partner, Angabe, dass alle Partner beschränkt haftbar sind, Zahl der Einlageeinheiten jedes Partners

  2. b)

    Wichtige relative Vermerke

    Über relative Einträge kann frei entschieden werden, solange diese nicht gegen das Gesellschaftsgesetz verstoßen

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