KAPITEL 2 Visum und Aufenthaltsstatus

2.13 Online-Verfahren und Digitalisierung der Beantragung des Aufenthaltes

2.13.1 Erweiterung des Kreises der berechtigten Nutzer des Online-Antragsverfahrens für einen Wohnsitz

Bisher konnten nur bestimmte Personen, darunter Mitarbeiter angeschlossener Organisationen, Rechtsanwälte oder Verwaltungsfachleute Online-Anträge für Aufenthaltsgenehmigungen stellen. Um den Komfort weiter zu erhöhen, können ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer My Number Card sind, nun auch persönlich einen Online-Antrag stellen (ausgenommen hiervon sind Anträge für den Status „Diplomat“ und „temporärer Besucher“).

Details zum Ablauf des Online-Antragsverfahrens für einen Wohnsitz finden sich auf der folgenden Website.
Immigration Services Agency of Japan (Japanische Einwanderungsbehörde):
https://www.isa.go.jp/en/applications/guide/onlineshinsei.htmlExterne Seite: ein neues Fenster wird geöffnet.

2.13.2 Online-Ausstellung einer Eignungsbescheinigung („Certificate of Eligibility“)

Bisher wurden die Eignungsbescheinigungen auf Papier ausgestellt, doch jetzt ist es möglich, sie per E-Mail zu empfangen (März 2023).

Die empfangene E-Mail kann an den im Ausland lebenden Ausländer weitergeleitet werden, wodurch Zeit, Kosten und Aufwand für den Postversand der Eignungsbescheinigung ins Ausland entfallen. Der im Ausland lebende Ausländer kann ein Visum bei einer japanischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland oder die Einreise an einem Flughafen beantragen, indem er die E-Mail auf seinem Smartphone vorzeigt.

Die Eignungsbescheinigung kann nur per E-Mail an diejenigen versandt werden, die die Eignungsbescheinigung online beantragen oder die vorab online eine Nutzerregistrierung durchführen und die Eignungsbescheinigung bei einer regionalen Einwanderungsbehörde beantragen. Details dazu finden Sie auf der folgenden Website.

Website der Einwanderungsbehörde: https://www.moj.go.jp/isa/applications/procedures/10_00136.htmlExterne Seite: ein neues Fenster wird geöffnet.

2.13.3 Digitalisierung der Landekarte für Ausländer (ED Card)

Die von Ausländern bei der Einreise nach Japan genutzte Landekarte (disembarkation card; ED Card) wurde digitalisiert. Um eine digitale Landekarte zu nutzen, müssen die notwendigen Daten vorab in eine App eingegeben werden. Minderjährige und Personen, die nicht mit der Nutzung eines Smartphones vertraut sind, können weiterhin die konventionelle (Papier-)Landekarte nutzen.

Lediglich neu nach Japan einreisende Personen können die digitale Landekarte nutzen. Für Personen, die wieder nach Japan einreisen (inkl. derer mit einer speziellen Wiedereinreisegenehmigung), und diejenigen mit einer Sondereinreisegenehmigung, gilt diese nicht.

Website der Einwanderungsbehörde: https://www.moj.go.jp/isa/applications/guide/translation.htmlExterne Seite: ein neues Fenster wird geöffnet.

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