KAPITEL 2 Visum und Aufenthaltsstatus

2.6 Wechselseitige Visumfreiheit für Personen mit dem Status „Temporary Visitor“

Die auf der Website des japanischen Außenministeriums angeführten Länder haben wechselseitige Visumfreiheit mit Japan vereinbart, und die Bürger dieser Länder, die Tätigkeiten nachgehen möchten, die in den Rahmen des Status „Temporary Visitor“ fallen, müssen kein Visum beantragen, um nach Japan einzureisen. Diese Vereinbarungen über Visumfreiheit gelten jedoch nicht für Ausländer, die beabsichtigen, anderen Tätigkeiten gegen Entgelt nachzugehen.

Die Website des japanischen Außenministeriums enthält eine Liste derjenigen Länder, die Vereinbarungen über Visumfreiheit getroffen haben:

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